| 09. Dezember 2009
Rede von Innenminister Uwe Schünemann zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD; Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
es erübrigt sich, glaube ich, zu betonen, dass auch ich ein Verbot der NPD begrüßen würde, auch wenn die Probleme, die der Rechtsextremismus bereitet, damit keinesfalls gelöst wären. Diese Partei mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen, hat auch für die Landesregierung unverändert hohe Priorität.
Nachdem alle drei Anträge zum Thema NPD-Verbotsverfahren in den Ausschüssen intensiv beraten worden sind und der Standpunkt der niedersächsischen Landesregierung wiederholt ausführlich dargelegt wurde, möchte ich es auch hier im Plenum nicht unversucht lassen, Ihnen diesen Standpunkt noch einmal nahe zu bringen. Ich versuche das, um noch einmal deutlich zu machen, dass man die NPD nicht einfach verbieten kann, wenn man es denn nur wollte.
Nichts weniger als die Verfassung setzt uns hier klare Grenzen!
Sie tun so, als wäre das mal eben so zu machen und dazu noch risikofrei. Warum das nicht so ist, möchte ich daher nochmals erläutern.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2003 strenge Maßstäbe für ein Parteienverbotsverfahren aufgestellt. Es geht bei der Frage, ob ein NPD-Verbotsverfahren erfolgreich durchgeführt werden kann, um eine rechtlich und fachlich einwandfreie Auslegung dieser Entscheidung und um eine realistische Risikoabwägung, denn der Ausgang des Verfahrens, insbesondere ein negativer, hätte erhebliche Konsequenzen für unsere Demokratie.
Fakt ist, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alle V-Leute, die sich in der Parteiführung befinden, abgeschaltet werden müssen.
Fakt ist auch, dass alle Äußerungen, die in einem Verbotsverfahren verwendet werden sollen, nicht von V-Leuten beeinflusst sein dürfen. Sollten sich doch derartige beeinflusste Äußerungen in den Anträgen befinden, ist darauf im Wege einer besonderen Kennzeichnung aufmerksam zu machen.
Es kann bei dem den Verfassungsschutzbehörden vorliegenden Material, auch wenn es sich um offen zugängliches Material handelt, nicht ausgeschlossen werden, dass aktive oder bereits "abgeschaltete" V-Person der Verfassungsschutzbehörde diese Inhalte beeinflusst haben. Um also diese Anforderung des Bundesverfassungsgerichts an ein erfolgreiches Verbotsverfahren erfüllen zu können, müssen alle V-Leute zunächst abgeschaltet werden. Mit zeitlicher Verzögerung kann dann eine neue Sammlung und Auswertung von ausschließlich offenen Erkenntnissen beginnen - Dauer ca. zwei Jahre.
Ich kann an dieser Stelle nur nochmals betonen, dass eine Abschaltung aller V-Leute in der NPD mit mir nicht zu machen ist. Ich halte einen solchen Schritt, wie er in den Anträgen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und von der LINKEN gefordert wird, für unverantwortlich. Möchten Sie ehrlich, dass wir auf dem rechten Auge blind werden.
Als Innenminister will ich genau wissen, was sich in der rechtsextremen Szene abspielt. Das gilt besonders, seit in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen NPD und Angehörigen der neonazistischen Kameradschaften zugenommen hat. Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen diesen beiden wichtigsten Erscheinungsformen des Rechtsextremismus ist kaum möglich.
Für Informanten des Verfassungsschutzes bedeutet dies, dass sich die Einsatzgebiete überschneiden. Die Forderung nach Abschaltung von Informanten innerhalb der NPD erstreckt sich deshalb unvermeidbar auch auf neonazistische Strukturen. Diese Extremisten sind potenziell gewaltbereit. Und wenn wir in diesem Beobachtungsbereich auf den Einsatz von Informanten verzichten, liegt die Konsequenz auf der Hand:
Der Verfassungsschutz kann seine Aufgabe, Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig aufzuklären und die zuständigen Stellen mit diesen Informationen in die Lage zu versetzen, geeignete Maßnahmen dagegen zu unternehmen, nicht mehr erfüllen.
Eine solche Lücke für die innere Sicherheit kann eine verantwortlich handelnde Landesregierung nicht hinnehmen!
Wir sind eine wehrhafte Demokratie. Die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Gedankengut der extremen Rechten muss von allen demokratischen Parteien gemeinsam geführt werden und dem Staat kommt dabei eine besondere Verpflichtung zu. Die Niedersächsische Landesregierung ist sich dieser Verantwortung stets bewusst gewesen und hat bis heute bei dieser Auseinandersetzung eine führende Rolle eingenommen.
Dabei wird konsequent und nachhaltig durch repressive Maßnahmen eingeschritten, denn Gewalt, Ausländerfeindlichkeit und Volksverhetzung werden von den niedersächsischen Sicherheitsbehörden nicht hingenommen.
Aber auch bei der politisch gesellschaftlichen Auseinandersetzung nimmt die Landesregierung eine führende Position ein. Insbesondere der Niedersächsische Verfassungsschutz ist bei der aufklärenden Präventionsarbeit sehr gut aufgestellt.
Unsere Arbeit in diesem Bereich gilt seit Jahren bundesweit als beispielhaft. Hervorheben will ich an dieser Stelle, stellvertretend für alle anderen Maßnahmen der Prävention, die Beratungen für Kommunen, die in ganz Niedersachsen von zahlreichen Städten und Gemeinden angenommen werden und daher die hervorragende Arbeit des "Beauftragten für Immobiliengeschäfte mit rechtsextremistischem Hintergrund".
Ich denke, das nationalsozialistische Gedankengut zu bekämpfen ist allemal besser, als die NPD immer wieder durch fruchtlose Verbotsdiskussionen aufzuwerten.


